KV-Wahl 2024

Auf dieser Seite werden aktuelle Hinweise zur Kirchenvorstandswahl 2024 in der Kirchengemeinde Spetzerfehn bereitgestellt.

Endgültiges Ergebnis der KV-Wahl Spetz 2024

Quelle: Henrik Rademacher
Im Original unterschrieben zu Spetzerfehn am 18.03.2024.

Vorläufiges Ergebnis der KV-Wahl Spetz 2024

Die Auszählung hat folgende Stimmergebnisse ergeben:

Insa Emken: 995 Stimmen (329 Online, 666 Urne)
Erika Heyen: 832 Stimmen (215 Online, 617 Urne) 
Walter Vogt: 627 Stimmen (176 Online, 451 Urne) 
Lukas Lübben: 597 Stimmen (212 Online, 385 Urne) 
Meike Schoon: 563 Stimmen (233 Online, 340 Urne) 
Heike Schütz: 540 Stimmen (230 Online, 310 Urne) 
Melanie Schmidt: 539 Stimmen (188 Online, 351 Urne) 
Meike Olchers: 487 Stimmen (185 Online, 302 Urne) 
Hilke Tunder: 358 Stimmen (121 Online, 237 Urne) 

Der Kirchenvorstand wird das Ergebnis der KV-Wahl noch beschließen und der Gemeinde auf dem gewohnten Weg bekanntgeben. 

Info-Dump 02. März 2024

  • Die Online-Wahl endet am 03. März 2024 um 24:00 Uhr. Wer seine Stimme danach noch abgeben möchte, kann das per Briefwahl bis zum 10. März 2024 15:00 (Eingang im Briefkasten) oder per Urnenwahl am Wahltag, den 10. März 2024, tun. 
  • Teilweise wurden Stimmzettel im Briefkasten eingeworfen, ohne dass der Wahlausweis oder eine sonstige namentliche Kennzeichnung beilag. In diesem Fall kann nicht festgestellt werden, ob der Absender im Wahlverzeichnis enthalten ist und ggfs. doppelt wählt. Daher sind nicht zuordenbare Stimmzettelumschläge ungültig. Wer seinen Stimmzettelumschlag ohne Zuordnung eingeworfen hat, möge bitte seine gültige Stimme bei der Urnenwahl abgeben.
  • Eine einstellige Zahl von Wahlunterlagen hat die Wähler immer noch nicht erreicht (i.d.R. zweifacher erfolgloser Zustellversuch). Wer keine Wahlunterlagen erhalten hat, kann auch ohne Wahlausweis wählen, wenn er im Wahlverzeichnis aufgelistet ist. Wer also keinen Brief für die Wahl erhalten hat, möge bitte seine gültige Stimme bei der Urnenwahl abgeben. 
  • Für die Urnenwahl ist grundsätzlich der Wahlausweis mitzunehmen und für den Abgleich mit dem Wählerverzeichnis zu präsentieren. Wer seinen Wahlausweis verlegt oder nicht erhalten hat, kann dennoch wählen, wenn er seine Identität auf andere Art und Weise glaubhaft macht. 

Info-Dump 08. Februar 2024

  • Ab dem 07. Februar werden die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten zentral versandt. Bis zum 15. Februar müssten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen ihre Wahlunterlagen erhalten haben.
  • Hat jemand bis zum 19. Februar 2024 keine oder falsche Wahlunterlagen erhalten, bitte ich zur Klärung um eine Information an KVWahl.Spetz@outlook.de. Abends bin ich auch mobil unter 0152 3712 4661 zu erreichen.
  • Bereits nach Erhalt der Wahlunterlagen kann online abgestimmt werden. Die Online-Wahl ist bis zum 03. März 2024, 24:00 Uhr möglich.
  • Wer bereits online gewählt hat, kann nicht zusätzlich an der Urne oder per Briefwahl wählen. Eingehende Briefwahlunterlagen von Personen, die online gewählt haben, werden nicht berücksichtigt. Die Urnenwahl ist Personen, die online gewählt haben, nicht gestattet.
  • Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag (10. März 2024) um 15:00 Uhr im Briefkasten des Pfarrhauses eingeworfen sein oder einem Kirchenvorstands-Mitglied übergeben worden sein. Eingeworfene Briefwahlunterlagen von Personen, die bereits an der Urne gewählt haben, werden bei der Auswertung im Anschluss an die Urnenwahl nicht berücksichtigt.
  • Zusammenfassend: Die Online-Wahl sticht die Brief- und die Urnenwahl. Die Urnenwahl sticht die Briefwahl, wenn nicht online gewählt wurde.

Die Kandidaten stellen sich vor

Quelle: Henrik Rademacher
Die Vorstellung der Kandidaten ist auf den Seiten 27 bis 29 im aktuellen Gemeindebrief zu finden.
Gemeindebrief Kirche Spetz